Immobiliengeschäfte und das Finanzamt

84. Was bedeuten NIE, NIF und CIF?

Bei der Abkürzung NIE handelt es sich um die sog. "Identifizierungsnummer für Ausländer" (Número de Identificación de Extranjeros). Spanier haben die NIF-Nummer, die mit der Personalausweisnummer übereinstimmt und auf allen Rechnungen angegeben werden muss.

Die Identifizierungsnummer benötigen Sie zu Steuerzwecken, sofern Sie in Spanien wirtschaftliche Interessen haben, zu denen zuvorderst das Eigentum von Immobilien zählt. Diese Nummer ist nicht notwendig, um Konten für nicht ansässige Personen zu eröffnen oder über diese zu verfügen.

Sie brauchen diese Nummer, um Ihre Steuerpflicht als Eigentümer einer in Spanien gelegenen Immobilie gegenüber den Finanzbehörden zu erfüllen!
In einzelnen Regionen Spaniens (z.B. auf Mallorca) wird die innerhalb von 30 Tagen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages fällige Grunderwerbsteuer vom Finanzamt nur dann angenommen, wenn Sie Ihre NIE-Nummer angeben. Beantragen Sie frühzeitig die NIE-Nummer, da Sie ohne sie in Spanien noch nicht einmal bei alltäglichen Einkäufen eine Rechung ausgestellt bekommen, da die Software-Programme die Eingabe der Nummer für den Ausdruck der Rechnung verlangen. Die CIF -Steuer - Nummer ist für Gesellschaften vorgesehen.


85. Wie ernenne ich einen Steuerrepräsentanten und wie erhalte ich die NIE-Nummer?

Die Ernennung des Steuerrepräsentanten kann anlässlich der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages vorgenommen werden. Mit einer zusätzlichen Vertragsklausel bestimmt der ausländische Käufer, wer sein Steuerrepräsentant sein wird. Dieser muss in Spanien residieren. Es ist nicht notwendig, dass es sich hierbei um einen spanischen Staatsangehörigen handelt.

Die NIE-Nummer kann direkt bei den zuständigen Polizeiämtern beantragt werden. Die Polizeiordnungsbehörde verlangt hierfür zwei Passbilder, eine beglaubigte Fotokopie (oder Original) Ihres Reisepasses und die Einzahlung einer kleinen Gebühr bei einer Bank.


86. Welchen formalen Verpflichtungen unterliege ich als Nicht-Resident, der Tätigkeiten in Verbindung mit Immobilieneigentum ausübt?

Nicht-Residenten, die in Spanien wirtschaftliche Interessen haben, müssen einen Steuerrepräsentanten (representante fiscal) ernennen, der sie gegenüber der Steuerverwaltung vertritt. Dieser soll die Erfüllung der Steuerpflicht garantieren. Er haftet aber nicht für die Steuerverpflichtungen des Steuerschuldners. Ein Nicht-Resident muss keinen Steuerrepräsentanten ernennen:

Wenn er in Spanien nur Eigentümer einer Wohnung ist (gilt nicht für Grundstücke!).

Wenn dieser Wohnsitz als Zustelladresse den Steuerbehörden mitgeteilt worden ist.



87. Soll ich in Spanien angesichts der zu leistenden Zahlungen für die Immobilie ein Konto eröffnen?

Dies ist empfehlenswert. Sie müssen ja nicht nur den Kaufpreis beim Erwerb von einem Residenten ordnungsgemäß deklarieren, sondern auch in der Zukunft Nebenkosten zahlen, wie etwa Strom- und Wasserrechnungen. Bei dem Konto handelt es sich gewöhnlich um ein Konto für einen Nicht-Residenten. Der Immobilienkauf lässt sich über dieses Konto auch sehr einfach abwickeln, da Sie bei der Einfuhr von Devisen nach Spanien eine ausländische Investitionserklärung zur notariellen Beurkundung beibringen müssen, die Ihre spanische Bank auf Wunsch ausfüllt.


88. Kann das deutsche Finanzamt von Transaktionen auf dem spanischen Konto Kenntnis erlangen?

Zurzeit besteht – von einigen Extremfällen abgesehen – kein genereller Informationsaustausch, etwa von spanischen Banken an die deutschen Finanzbehörden über Zinseinkünfte deutscher Nicht-Residenten. Das kann sich aber ändern. Zurzeit wird nämlich innerhalb der EU ein Richtlinienentwurf heiß diskutiert, der einen automatischen Informationsaustausch zwischen sämtlichen Behörden der EU vorsieht.

Es bedarf keiner großen Fantasie zu erahnen, dass sich die Ermittlungen der Steuerbehörden weniger auf die Zinseinkünfte konzentrieren werden als auf den Tatbestand der Nichterklärung des Kapitals selbst. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, halten viele Deutsche ihr Vermögen in Spanien über eine für Anonymität sorgende spanische GmbH (S.L.).


89. Können deutsche staatliche Stellen, wie etwa das Finanzamt, davon erfahren, dass ich Eigentümer einer spanischen Immobilie geworden bin?

Das spanische Grundbuchamt ist ein öffentliches Register. Es besteht daher auch für staatliche Stellen aus Deutschland die Möglichkeit der Einsichtnahme. Über ein Zentralregister in Madrid kann daher auch das deutsche Finanzamt einen deutschen Schuldner finden.

Deshalb sind viele Eigentümer von spanischen Immobilien spanische GmbHs (S.L.), wobei nicht der Gesellschafter persönlich im Grundbuch steht, sondern allein die Gesellschaft, die in diesen Fällen einen Fantasiefirmennamen trägt. Der Informationsaustausch zwischen Deutschland und Spanien erfolgt grundsätzlich auf der Basis des Doppelbesteuerungsabkommens mit Spanien oder auf Grund von EU-Regeln.


90. Wie intensiv ist der Informationsaustausch zwischen deutschen und spanischen staatliche Stellen im Hinblick auf Immobiliengeschäfte?

Der Informationsaustausch erfolgt gewöhnlich nur bei sehr großen Transaktionen. Es ist keine gängige Praxis, dass spanische Behörden deutschen Stellen Immobilientransaktionen deutscher Steuerzahler melden. Bei Investitionen, die USt auslösen, besteht ein größeres Risiko, da hier eine EU-Richtlinie einen Informationsaustausch vorsieht.


91. Kann das deutsche Finanzamt meine spanische Immobilie wegen Steuerschulden in Deutschland automatisch pfänden?

JEIN. Nur für den Fall, dass Umsatzsteuer geschuldet wird, besteht nach Maßgabe von EU-Recht die Möglichkeit für das deutsche Finanzamt, über die spanischen Finanzbehörden auf der Grundlage eines Rechtshilfeersuchens Ihre spanische Immobilie zu pfänden. Sind die Steuerschulden hingegen solche aus der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, so ist es den spanischen Behörden auf Grund der DBA-Regelungen verwehrt, Amtshilfe zu leisten. Das deutsche Finanzamt kann daher nicht automatisch Steuerbescheide in Spanien vollstrecken.

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