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10 GOLDENE REGELN |
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1. Lassen Sie sich das Eigentumsrecht des Verkäufers durch Vorlage seines notariellen Kaufvertrags mit Eintragungsvermerk des Grundbuchamtes oder einen "frischen" Grundbuchauszug nachweisen. 2. Bevor Sie schriftlich oder mündlich etwas vereinbaren (auch mündliche Verträge können nach spanischem Recht gültig sein), vergewissern Sie
sich genau über das ins Auge gefasste Objekt, insbesondere über Folgendes: 3. Formularanträge sind zwar leicht auszufüllen, verheißen aber meist nur Gutes für den Vertragspartner, der das Formular entworfen hat.
Ausgewogene Individualverträge verursachen indes häufig Kopfzerbrechen. Das Bestehen auf Individualvereinbarungen kann zugegebenermaßen die Stimmung
bei den Vertragsverhandlungen beeinflussen, verändert aber zumeist auch entscheidend das Ergebnis. 4. Lassen Sie sich auch anscheinend nebensächliche Zusicherungen und offensichtliche Selbstverständlichkeiten schriftlich von Ihrem Vertragspartner
bestätigen. 5. Vereinbaren Sie stets im Vertrag, welches Recht Anwendung finden soll. 6. Denken Sie bei Vermögensdispositionen stets an das Motto: Vertrauen ist gut, Sicherheit besser; welche Garantien werden geboten, damit das
Versprochene und vertraglich Vereinbarte - notfalls auch gerichtlich - durchgesetzt werden kann? 7. Bestehen Sie als Käufer auf umgehenden Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und Ihrer Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch, selbst wenn
Ratenzahlung vereinbart wird. 8. Wird ein im Bau befindliches, noch nicht fertig gestelltes Objekt auf Grund von Ratenzahlung gekauft, so ist seitens des Verkäufers der Nachweis
zu erbringen, dass hinsichtlich der Ratenzahlung eine Versicherung oder Bankbürgschaft 9. Bei Baugrundstücken ist darauf zu achten, dass sie die Mindestgröße für eine spätere Bebauung erfüllen. 10. Ziehen Sie bei schwierigen Fragen stets einen sachkundigen Berater hinzu. Sein Honorar beträgt nur einen Bruchteil des Schadens, den Sie möglicherweise erleiden. |