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Finanzierung und Beleihung von Immobilien |
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22. Welche Möglichkeiten der Immobilien-Finanzierung existieren in Spanien? Üblich ist die Finanzierung durch eine Bank bzw. Sparkasse unter Einräumung einer Hypothek. Der Kaufvertrag und die Hypothekenbestellung werden zum gleichen Termin vor dem Notar beurkundet. Zuerst wird verkauft, und anschließend wird das gekaufte Objekt belastet, wobei ein Teil oder der Gesamtbetrag des erhaltenen Kaufpreises direkt an die Verkäuferseite geht. Die zweite Finanzierungsart ist der Kauf auf Raten. Ein solcher Vertrag unterliegt üblicherweise einer Auflösungsbedingung, welche ebenfalls im Grundbuch eingetragen wird. Falls der Käufer die Ratenzahlungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, die Auflösung des Vertrages, d.h. die Rückübertragung seines Eigentums im Grundbuch, vorzunehmen. Bereits geleistete Anzahlungen werden vom Verkäufer als Entschädigung einbehalten. Der Verkäufer lässt üblicherweise eine Vertragsklausel aufnehmen, um sich gegen eine Nichtzahlung der Raten abzusichern. Die beiden in der Praxis am häufigsten angewandten Klauseln zu Gunsten des Verkäufers sind: Das Eigentum wird auf den Käufer erst dann übertragen, wenn er die letzte Rate bezahlt hat. Die Übergabe des Eigentums an den Käufer erfolgt zwar bereits mit der Vertragsunterzeichnung, es wird jedoch automatisch rückübertragen, sobald der Verkäufer mit einer Rate in Verzug gerät.
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