Verschiedene zivilrechtliche Aspekte

54. Wie gelange ich zu einem Zugangsweg zu meiner Immobilie?


Wegerechte können als dingliche Rechte im Grundbuch eingetragen werden. Folglich bestehen auch keine Schwierigkeiten, einen entsprechenden Zufahrtsweg im Rahmen einer Grunddienstbarkeit (servidumbre) notariell beurkunden und danach im Grundbuch eintragen zu lassen. Der Vertrag bedarf der Unterschrift des das Wegerecht gewährenden Nachbarn und des späteren Wegerechtsinhabers.


55. Welche Möglichkeiten bestehen, wenn die angrenzenden Grundstückseigentümer der Gewährung eines Zugangsweges nicht zustimmen?

Sie müssen notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach den spanischen Gesetzen haben Sie das Recht auf eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück, auch wenn diese über fremdes Eigentum führt. Diese Zufahrt muss so gewählt werden, dass sie zur geringsten Beeinträchtigung des Nachbarn führt.


56. Wie funktioniert das Miteigentum in Spanien?

Nicht selten erwerben mehrere Personen Immobilieneigentum als sog. Miteigentümer. Jeder Miteigentümer ist berechtigt, die gesamte Immobilie zu nutzen. Der eine Miteigentümer kann dem anderen die Benutzung nicht untersagen. Es besteht die Möglichkeit, die Nutzung durch private Vereinbarungen zu regeln.

Die Gesamtkosten (Steuern und Unterhaltskosten) müssen von jedem Miteigentümer anteilsmäßig zum Eigentümeranteil getragen werden. Mögliche Einkünfte – wie etwa Mieteinnahmen – stehen jedem Miteigentümer proportional zu seiner Beteiligung zu.

Kommt es zwischen den Miteigentümern zu internen Auseinandersetzungen, so ist jeder Eigentümer berechtigt, die Teilung der Immobilie zu fordern. Sollte eine Aufteilung nicht möglich sein, weil z.B. das Grundstück zu klein ist für eine Teilung oder die Immobilie baulich keine Teilung zulässt, so kann das Problem oftmals nur noch durch eine gerichtliche Versteigerung der Immobilie gelöst werden.

ACHTUNG: Nicht selten wird z.B. eine Doppelhaushälfte in dem Glauben erworben, man erwerbe ein im Grundbuch geteiltes Grundstück mit Haus als Alleineigentümer. Wenn die Mindestgrundstücksfläche für eine grundbuchrechtliche Teilung nicht gegeben ist, und auch die Mindestabstandsflächen zwischen den Häusern nicht eingehalten werden, besteht oftmals nur noch über den Umweg einer (notariell zu beurkundenden) Wohnungseigentümergemeinschaft die Möglichkeit, im Grundbuch ein bis dahin ungeteiltes Grundstück in zwei Grundstücke grundbuchrechtlich zu "teilen".


57. Kann ich in Spanien einen Nießbrauch bestellen lassen?

Das Nießbrauchrecht hat auch in Spanien eine relativ große praktische Bedeutung. So wird dieses insbesondere recht häufig dann vereinbart, wenn Eltern im Wege der so genannten vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten Eigentum auf ihre Kinder oder sonstigen Verwandten übertragen, sich allerdings die Nutzungen noch erhalten wollen.

ACHTUNG: In der für die Entstehung des Nießbrauchrechts erforderlichen notariellen Urkunde müssen die Werte des Nießbrauchs und des Eigentums angegeben werden.

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