Die Vertragszustimmungsinstrumente (Ratifikations,- Annahmeurkunden usw.) werden bei einem vom jeweiligen Übereinkommen selbst bestimmten Organ, dem "Depositär", hinterlegt. Dessen Aufgaben werden in Artikel 77 der
Wiener Vertragsrechtskonvention beschrieben. Sie können mit jenen eines Notars im Zivilrecht verglichen werden.
Der Generaldirektor der Atomenergiebehörde (IAEO) oder der
Generalsekretär der Vereinten Nationen sind Beispiele solcher Organe, die u.a. als Depositäre diverser Konventionen tätig sind; seit 1945 wurden mehr als 500 multilaterale Verträge bei letzterem hinterlegt. Allerdings kann diese Aufgabe auch einer Regierung übertragen werden: so übt der Schweizer Bundesrat Depositärfunktionen für rund sechzig Übereinkommen aus. Die Aufgaben des Depositärs haben internationalen Charakter; er ist verpflichtet, diese Aufgaben unparteiisch wahrzunehmen (Artikel 76 Abs. 2).
Gemäß Artikel 102 der
Charta der Vereinten Nationen kann keine Partei eines internationalen Vertrages, das nicht beim
Sekretariat der Vereinten Nationen registriert wurde, sich vor irgendeinem Organ der Vereinten Nationen darauf berufen; dies gilt insbesondere für den
Internationalen Gerichtshof.