DER SCHWEIZERISCHE BUNDESRAT
urkundet hiermit
dass er
Herrn Franz VON DÄNIKEN, Staatssekretär, oder seinen Stellvertreter, ermächtigt hat, das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder
schweren Unglücksfällen unter Ratifikationsvorbehalt zu unterzeichnen.
Zur Bekräftigung dessen ist diese urkunde ausgefertigt, unterzeichnet und mit dem bundesrätlichen Siegel versehen worden.
Bern, 20. März 2000
IM NAMEN DES SCHWEIZ. BUNDESRATES
Der Bundespräsident:
(Unterschrift)
Die Bundeskanzlerin:
(Unterschrift)